Seit die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, müssen Fahrer/innen Kategorien C/C1 und D/D1,
welche die Prüfung nach diesem Datum abgelegt haben, neue Anforderungen erfüllen:
Für den berufsmässigen Güter- oder Personentransport (Berufschauffeur)
benötigen Sie den Fähigkeitsausweis für die entsprechenden Kategorien.
Um diesen zu erlangen sind folgende Schritte nötig:
- 1. schriftliche Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt (Teilprüfung 1)
- 2. E-Prüfungen beim Strassenverkehrsamt (Teilprüfungen 2 & 3)
- 3. mündliche & praktische Prüfung bei der ASTAG (Teilprüfungen 4 & 5)
Als Vorbereitung auf diese Prüfungen bietet die Fahrschule RUFER folgendes an:
- 6 Tage Grundausbildung in Theorie & Praxis
Hier finden Sie die aktuellen Kursdaten
- Jeden Monat Repetitionsabende zur Prüfungsvorbereitung
Termine gemäss telefonischer Absprache
Folgende Bereiche sind vom Fähigkeitsausweis befreit und müssen somit weder die CZV- Ausbildung, noch die CZV-Weiterbildung nachweisen können:
- Privatfahrten / Wohnmobile
- Feuerwehr / Ambulanz / Militär
- Arbeitsmaschinen
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://cambus.ch/fuer-fahrerinnen/czv-pruefungen/